Bürgerentscheid über die unechte Teilortswahl

Veröffentlicht am 18.04.2011 in Gemeinderatsfraktion

SPD Gemeinderatsfraktion

An Herrn Oberbürgermeister
Thomas Sprißler
Marktplatz 5
71083 Herrenberg

Antrag auf Bürgerentscheid gem. § 21 GemO

Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:

Die Frage der Abschaffung der unechten Teilortswahl und der damit verbundenen Satzungsänderung wird der Entscheidung der Bürger unterstellt (Bürgerentscheid)

Begründung:

Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird.

Die Frage der Abschaffung der unechten Teilortswahl ist eine solche Angelegenheit. In der Verwaltungsvorschrift zu § 21GemO ist als Beispiel für einen Bürgerentscheid gerade die unechte Teilortswahl ausdrücklich genannt. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion scheinen die Ortschaftsräte der Teilorte keinesfalls eine einheitliche Meinung zu vertreten. Für Herrenberg muss klar sein, dass nur einheitlich entschieden wird. Die bislang zutage getretene Uneinigkeit legt es nahe, die Bürger gem. § 21 GemO entscheiden zu lassen. An diesem Bürgerentscheid müssten sich mind. 25 % der stimmberechtigten Bürger beteiligen.

Die einfache Frage lautet: „Soll die unechte Teilortswahl abgeschafft werden?“

Diese Frage ist mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortbar.

Die Mehrheit der gültigen Stimmen wird die Frage beantworten, ob die unechte Teilortswahl abgeschafft werden soll oder nicht . Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger mit der innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassung zu konfrontieren und die Bürger zu informieren. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, in allen Teilorten und in der Kernstadt eine Informationsveranstaltung durchzuführen und darüber hinaus die Bürger mit den Wahlunterlagen nochmals schriftlich zu informieren .Dazuhin wird vorgeschlagen, die nach § 21 Abs. 5 GemO vertretene Auffassung auch im Amtsblatt darzulegen. Der Bürgerentscheid soll im Herbst 2011 durchgeführt werden. Für die Fraktion Bodo Philipsen

 

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