Family-Card / Kinder-Card Herrenberg

Veröffentlicht am 09.01.2018 in Gemeinderatsfraktion

Antrag zum Haushalt 2018:

Einführung einer "Family-Card / Kinder-Card Herrenberg“
für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld.

Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragt die Einführung einer "Family- / Kinder-Card“ zur Förderung sozial benachteiligter Familien und deren Kinder in Herrenberg.

Begründung:

Unser Leitbild „Herrenberg 2020“ sieht u.a. die Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungs- und Gesellschaftsgruppen am Leben in Herrenberg vor. Erwiesener Maßen ist Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch vom Einkommen jedes Einzelnen abhängig. Besonders Familien mit Kindern sind auch in unserer prosperierenden Wirtschaftsregion zunehmend von Armut bedroht.
Herrenberg hat deshalb bereits in der Vergangenheit bei verschiedenen städtischen Einrichtungen wie z.B. der Musikschule, der Stadtbibliothek und den städtischen Bädern Sozialtarife eingeführt.

Der Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme des jeweiligen Sozialtarifes einer städtischen Einrichtung ist durch die Vorlage der entsprechender Bescheide (Arbeitslosengeld-II-Bescheid; Sozialhilfebescheid) zu führen.

Dieses Verfahren kann als diskriminierend empfunden werden, da die Antragsteller verschiedensten Personen Auskunft über ihre finanziellen Verhältnisse geben müssen (z.B. Kauf einer vergünstigten Freibadkarte am Schalter). Inwieweit die bisherigen Verfahren den Belangen des Datenschutzes gerecht werden, ist zu hinterfragen.


Auch der Verwaltungsaufwand wird durch die Einführung einer Family-/Kinder-Card vereinfacht. Beantragt z.B. eine Familie einen Bibliotheksausweis, eine vergünstigte Freibadkarte und nimmt noch ein Kind am Musikschulunterricht teil, so sind von 3 verschiedenen Stellen die Voraussetzungen der Sozialermäßigungen zu prüfen. Durch Einführung der Family-/ Kinder-Card würden dagegen die Voraussetzungen für den jeweiligen Sozialtarif einmalig zentral geprüft.

Bisher sind in den städtischen Einrichtungen der Berechtigtenkreis für die Sozialtarife unterschiedlich geregelt: In der Gebührenordnung für die Stadtbibliothek wird allgemein von Sozialleistungsempfängern gesprochen, bei der Musikschule und den städtischen Bädern wird der Personenkreis auf Empfänger von ALG-II sowie Sozialhilfe eingeschränkt.
Für die Family-/ Kinder-Card wird der Berechtigtenkreis auf Empfänger von
ALG-II-Leistungen, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld vereinheitlicht.
Die Stadt orientiert sich damit an der überwiegenden Zahl anderer Städten und Landkreisen in Deutschland die bereits vergleichbare „Family- / Kinder-Card“ anbieten.

Die Einführung der Family-/ Kinder-Card bietet die Option, dass auch Firmen und Vereine Vergünstigungen für Sozialleistungsempfänger anbieten. In anderen Städten / Landkreisen werden z.B. entsprechende Vergünstigungen durch Sportvereine, eine  Tageszeitung, eine Apotheke, sowie die Kreissparkasse angeboten.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender

Antrag als PDF-Datei

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