Antrag: Einkommensgestaffelte Gebührenstruktur

Veröffentlicht am 01.07.2023 in Gemeinderatsfraktion

Interfraktioneller Antrag                                                                                                       1.Juli 2023

An den Vorsitzenden des Gemeinderates
Herrn Thomas Sprißler

Antrag zur Drucksache 2023-113: Einkommensgestaffelte Gebührenstruktur

Die Verwaltung wird beauftragt ein Modell einer einkommensgestaffelten Gebührenstruktur für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Herrenberg in Anlehnung an das Modell der Stadt Tübingen und das des BürgerInnenrates vorzulegen. Von folgenden Leitplanken sollte ausgegangen werden:

  • Grundlage aller Berechnungen ist ein pauschalisiertes Jahres-Nettoeinkommen, das für jeden Elternteil getrennt berechnet wird. Dabei werden vom Gesamtjahresbruttoeinkommen nach Abzug von Werbungskosten die Steuern und Sonderausgaben pauschaliert mit 35% bzw. 25% (bei Beamten und Miet- und Pachteinnahmen) berücksichtigt. (siehe Tübingen) 
  • Ein Kostendeckungsgrad von 12,5% wird erreicht.
  • Dabei wird als Ausgabengrundlage bereits die Erhöhung der Kosten durch die beschlossene Tarifsteigerung herangezogen.
  • Die Wohngeldreform wird berücksichtigt. Die Verwaltung berechnet die daraus realistisch zu erwartenden Mehr- und Mindereinnahmen.
  • In den Einkommensklassen bis 80 000.-€ wird eine Ermäßigung gewährt, sofern keine sonstigen staatlichen Leistungen in Anspruch genommen werden können. (die Antragstellung ist bis zu einem Einkommen von 50 000.-€ nachzuweisen)
  • Die Gebühren werden in Schritten von je 10 000.-€ im Familienjahreseinkommen gestaffelt:
    Bis 40 000.-€ Familienjahreseinkommen Gebührenermäßigung von 45%
    Zwischen 40 001.-€ und 50 000.-€ Gebührenermäßigung von 40%
    Zwischen 50 001.- € und 60 000.-€ Gebührenermäßigung von 30%
    Zwischen 60 001.-€ und 70 000.-€ Gebührenermäßigung von 20%
    Zwischen 70 001.-€ und 80 000.- € Gebührenermäßigung von 10%
    Zwischen 80 001.-€ und 90 000.-€ Gebührenerhöhung von 0%
    Zwischen 90 001.-€ und 100 000.-€ Gebührenerhöhung von 10%
    Zwischen 100 001.-€ und 110 000.- Gebührenerhöhung von 20%
    Zwischen 110 001.-€ und 120 000.- Gebührenerhöhung von 25%
    Ab einem Familienjahreseinkommen von 120 001.-€ eine gedeckelte Gebührenerhöhung von 30%

    Kleinere Anpassungen im Rahmen dieser Staffelung sind vom Gemeinderat politisch zu entscheiden, wenn der Kostendeckungsgrad von 12,5% nicht erreicht werden sollte.
  • Die vom Elternbeirat errechneten Gebührenmehrbelastungen bei der mittleren Einkommensgruppe zwischen 70 000.- bis 80 000.-€ werden behoben.

Ein Antrag auf Ermäßigung muss bei der Anmeldung zu einer Kindertageseinrichtung mit den entsprechenden Einkommensnachweisen gestellt werden. Änderungen der Einkommensverhältnisse sind anzuzeigen.

Weitere Faktoren neben Einkommen und Kinderzahl werden für die Gebührenstaffelung nicht vorgesehen.
Ziel ist es, die Änderung der Gebührenordnung zum 1.1.2024 in Kraft zu setzen.

Der Beschlussantrag der Verwaltung wird abgelehnt.

Begründung:

Seit nun fast zwei Jahren warten einkommensschwache Familien sehnsüchtig auf eine Entlastung bei den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen, die ihnen von einer breiten Mehrheit im Gemeinderat zugesagt wurde. Inzwischen hat ein BürgerInnenrat getagt und ist zu keinem eindeutigen Ergebnis gelangt. 

Nun ist es aus unserer Sicht Aufgabe des Gemeinderates, die verschiedenen Positionen abzuwägen und zu einem Ergebnis zu kommen. Eine weitere deutliche Verzögerung der Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderates von Dezember 2021, wie von der Verwaltung beabsichtigt, ist den Familien nicht zuzumuten. Die Verwaltung benötigt dafür jetzt einen klaren Auftrag seitens des Gemeinderates.

Der BürgerInnenrat hat grundsätzlich ein plausibles und handhabbares Modell einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung vorgelegt, das den Zielsetzungen einer deutlichen Entlastung einkommensschwacher Familien und einer nicht zu starken Mehrbelastung einkommensstarker Familien Rechnung trägt. Die Entlastung von Geringverdienern fällt merklich aus. Die Deckelung der Gebühren bereits ab einem Einkommen ab 80 000 € scheint uns aber deutlich zu früh und würde zu Ungerechtigkeiten unter den höher Verdienenden führen.

Der Wunsch des BürgerInnenrats weitere Aspekte der sozialen Gerechtigkeit zu berücksichtigen, würde allerdings das Modell zu sehr verkomplizieren und damit den Verwaltungsaufwand unnötig erhöhen. Dieser Wunsch ist legitim, lag aber nicht in dem Auftrag, den der Gemeinderat dem Bürgerinnenrat gegeben hatte. Zudem bestehen für diese Bereiche umfangreiche finanzielle Hilfestellungen, die in der Gebührensatzung nicht abgebildet werden können.
Einzelheiten der Gebührensatzung müssen im Detail noch formuliert werden. Da die Grundlagen aber damit gelegt wären und auch den Wünschen der Elternschaft damit weitgehend Rechnung getragen wird, ist eine Umsetzung der neuen Satzung aus unserer Sicht bis zum 1.1.2024 realistisch.

Für die Fraktionen
Dieter Haarer (CDU), Wilhelm Bührer (FDP), Eva Schäfer-Weber (Frauenliste), Thomas Deines (FWL), Alfred Steinki (Bündnis 90/Die Grünen), Bodo Philipsen (SPD)

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