Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Herrenberg vom 17.07.2007
Antrag:
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates unter § 4 Abs. 2 wie folgt zu ergänzen bzw. zu erweitern:
Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates finden nach Bedarf statt. Der Gemeinderat kann mit einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder eine Einberufung beschließen. (unverändert) Regt ein Ortschaftsrat durch Beschluss seiner Mitglieder unter Angabe des Verhandlungspunktes für seinen Ortsteil die Einberufung des Gestaltungsrates an, greift dies die Verwaltung auf oder lässt hierüber den Gemeinderat auf seiner nächsten Sitzung gem. § 4 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung beschließen. Der betroffene Ortsvorsteher ist zu diesem Tagesordnungspunkt beratend beizuladen. (Änderung)
Begründung:
Durch die Änderung der Geschäftsordnung soll deutlicher werden, dass der Gestaltungsbeirat im gesamten Stadtgebiet städtebaulich bedeutsame Bauvorhaben und Vorhaben im öffentlichen Raum begutachtet und Empfehlungen für die Entscheidungen des Gemeinderats bzw. der Verwaltung ausspricht. In den zurückliegenden Jahren gab es immer wieder in den Ortsteilen besondere städtebauliche Problemfälle und umstrittene Einzelvorhaben, ohne dass der Gestaltungsbeirat damit befasst wurde. In einigen Fällen wäre dies jedoch sehr hilfreich und in anderen dringend notwendig gewesen. Die Tatsache, dass der Gestaltungsbeirat bisher fast ausschließlich bei kernstädtischen Vorhaben tätig wurde, zeigt, wie wenig das Gremium als gesamtstädtisch gesehen wird. Der Aufgabenstellung und dem Anspruch des Gestaltungsbeirats nach der Geschäftsordnung „begutachtet im gesamten Stadtgebiet städtebaulich bedeutsame Bauvorhaben einschließlich Vorhaben im öffentlichen Raum“ wird er daher bisher nicht gerecht.
Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender
Antrag als PDF-Datei