Historische Chance

Veröffentlicht am 13.09.2013 in Presseecho

Lokalpolitische Kolumne des Gäuboten vom 13.09.2013
von Ulirch Vogelmann, Ortsvorsteher in Haslach

Mit guten Gründen hat der Herrenberger Gemeinderat einstimmig beschlossen,
die Bürger über die Frage abstimmen zu lassen, ob die in der Hauptsatzung der Stadt  festgeschriebene unechte Teilortswahl abgeschafft werden soll oder nicht. Termin für den Urnengang ist zeitgleich mit der Bundestagswahl am Sonntag, 22. September. Aus den bekannten Stellungnahmen aller Fraktionen im Gemeinderat und aus den Beschlüssen der Ortschaftsräte ergibt sich, dass eine weit überwiegende Mehrheit der Mandatsträger der Meinung ist, dass die unechte Teilortswahl nicht mehr zeitgemäß ist und ein einfacheres und gerechteres Wahlsystem eingeführt werden muss. Dies kann nur durch Abschaffung der unechten Teilortswahl geschehen. Die Argumente für und gegen die Beibehaltung der unechten Teilortswahl wurden den Bürgern in den letzten Monaten auf verschiedentliche Art und Weise mitgeteilt. Schließlich hat die Stadt Herrenberg eine Sonderbroschüre mit allen  notwendigen Informationen zum Bürgerentscheid herausgegeben. Obwohl die Bürger der Gäustadt mithin den Informationsstand  der Mandatsträger längst erreicht haben, scheint das  Interesse eher gering zu sein. Dies mag an dem sperrigen Thema liegen. Beim  Bürgerentscheid zur unechten Teilortswahl  geht es aber um eine wegweisende Frage, die unsere gemeinsame Zukunft bestimmt. Sollen wir künftig aus den Wahlvorschlägen bunt gemischt Kandidaten aus allen Herrenberger Teilorten finden? Sollen diese nach dem Willen der für die Wahlvorschläge verantwortlichen Politiker in einer demokratisch zustande gekommenen Reihenfolge aufgestellt sein? Werden die besten Köpfe in einer Gemeinde künftig gewählt? Sind kleinere Teilorte künftig mit mehr als einem oder zwei Gemeinderäten im Gemeinderat vertreten? Wird es künftig weit weniger Fehlstimmen geben und keine Ausgleichssitze mehr? Über diese und weit mehr Fragen sollen die Bürger im Sinne von Paragraf (§) 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg entscheiden. In der  Verwaltungsverordnung zu § 21 GemO ist die unechte Teilortswahl ausdrücklich als Beispiel für einen Bürgerentscheid genannt. Andere Nachbargemeinden wie Horb und Rottenburg  haben die unechte Teilortswahl längst abgeschafft. Eine solch wichtige Frage soll nicht ohne den Bürger entschieden werden. Beim Bürgerentscheid am 22. September 2013 ist die  gestellte Frage, nämlich ob die unechte Teilortswahl abgeschafft werden soll oder nicht, in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen  beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss aber mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Bürger der Gemeinde betragen. Dieses hohe Quorum kann nur erreicht werden, wenn die zur  Bundestagswahl aufgerufenen Bürger sich am Bürgerentscheid beteiligen. Darüber hinaus aber besteht für unsere jungen Herrenbergerinnen und Herrenberger  ab dem 16. Lebensjahr schon jetzt die einmalige Chance, Kommunalpolitik  mitzugestalten; dasselbe gilt für die  EU-Bürger, die in Herrenberg wohnen. Ich würde mir wünschen, dass diese historische Chance genutzt und das Quorum erfüllt wird.

Denjenigen, die die unechte Teilortswahl nicht abschaffen wollen, sei mitgeteilt, dass ihre Befürchtungen, die Rechte der Teilorte würden geschmälert, nicht zutreffen werden. Die Interessen der Teilorte werden nicht nur durch die gewählten Vertreter im Gemeinderat, sondern insbesondere auch durch die Ortsvorsteher vertreten. Dazuhin ist und war die Stadtverwaltung mit dem Oberbürgermeister an der Spitze schon immer darum bemüht, die Belange der Teilorte zu berücksichtigen und keinen der Teilorte zu benachteiligen.

In die richtige Richtung geht daher der Vorschlag, die Rechte der Ortschaftsräte sogar noch zu stärken. Neben Vermittlungsbeirat und Teilnahmerechte sollte auch künftig überlegt werden, inwieweit die Kompetenzen des Ortschaftsrats in Einzelbereichen ausgedehnt werden können.

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