Uns läuft die Zeit davon: Da reicht die Vorlage der Verwaltung zum Klimaschutz nicht. Auch die Anträge der Grünen sind eher symbolisch. Deswegen werden wir Sozialdemokraten unseren Antrag zu einem Klimafahrplan nochmals ausdifferenziert am Dienstag einbringen. Unsere menschenwürdige Zukunft hätte eine Mehrheit verdient. Näheres auf der Homepage der Herrenberger SPD.
Antrag für die Gemeinderatssitzung am 12.11.2019 zur Drucksache 2019-181
Klimaschutzmanagement
Der Beschlussantrag wird im Punkt 2 ergänzt:
2. Bestandteil des EEA ist ein Klimafahrplan, der als Ziel 2050 die Klimaneutralität Herrenbergs vorsieht. Zwischenziele werden ebenso formuliert.
Der Klimafahrplan gliedert sich in folgende Bereiche:
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Klimaschutz in der Energiewirtschaft (Energieeinsparung und Energieerzeugung)
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Strategie klimafreundlichen Bauens und Wohnens
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Klimaschutz und Mobilität
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Klimaschutz in Industrie und Wirtschaft
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Stadtklima (Luft/Wasser/Grün)
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Klimaschutz in der Landwirtschaft
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Klimaschutz in der allgemeinen Landnutzung und Forstwirtschaft
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Übergreifende Maßnahmen (u.a. Schutzmaßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels
Ausgangspunkt ist eine Analyse des Status Quo des Co2- Ausstoßes. Der alle Bereiche umfassende integrierte Klimafahrplan soll in regelmäßigen Abständen evaluiert, angepasst und fortgeschrieben werden.
Um den Klimafahrplan zu erstellen, wird ein Klimarat gebildet, in dem die Verwaltung, Stadtwerke, Gemeinderat, Vertreter von Handel und Gewerbe, des Handwerks, der Bauwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Agendagruppe und Vertreter der Bürgerschaft der Stadt mitwirken.
Der Klimafahrplan umfasst ein strategisches Gesamtkonzept sowie einen konkreten Fahrplan der Umsetzung von Maßnahmen. Das Konzept bezieht neben den kommunalen Einrichtungen auch Privathaushalte, Handwerk, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Verkehr mit ein.
Neue Punkte 3 und 4 werden eingeführt:
3. Eine Schlüsselstellung bei der Umsetzung des Klimafahrplans haben die Stadtwerke. Hierzu wird, wenn nötig, Personal entsprechend aufgebaut oder eine Kooperation mit externen erfahrenen Stadtwerken gesucht. Denkbar ist auch der Einkauf externer Expertise.
4. Während der Ermittlung des Status Quo werden bereits erste Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung des „Wuppertaler Modells“ oder die Priorisierung von Klimaschutzmaßnahmen bei der Umsetzung des Masterplans Schulen durchgeführt.
Die Punkte 3. und 4. des vorgelegten Beschlussantrages bleiben als Punkte 5 und 6 erhalten.