Ergänzungsantrag Klimafahrplan 2050

Veröffentlicht am 08.11.2019 in Gemeinderatsfraktion

Uns läuft die Zeit davon: Da reicht die Vorlage der Verwaltung zum Klimaschutz nicht. Auch die Anträge der Grünen sind eher symbolisch. Deswegen werden wir Sozialdemokraten unseren Antrag zu einem Klimafahrplan nochmals ausdifferenziert am Dienstag einbringen. Unsere menschenwürdige Zukunft hätte eine Mehrheit verdient. Näheres auf der Homepage der Herrenberger SPD.

Antrag für die Gemeinderatssitzung am 12.11.2019 zur Drucksache 2019-181

Klimaschutzmanagement

Der Beschlussantrag wird im Punkt 2 ergänzt:

2. Bestandteil des EEA ist ein Klimafahrplan, der als Ziel 2050 die Klimaneutralität Herrenbergs vorsieht. Zwischenziele werden ebenso formuliert.

Der Klimafahrplan gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Klimaschutz in der Energiewirtschaft (Energieeinsparung und Energieerzeugung)

  • Strategie klimafreundlichen Bauens und Wohnens

  • Klimaschutz und Mobilität

  • Klimaschutz in Industrie und Wirtschaft

  • Stadtklima (Luft/Wasser/Grün)

  • Klimaschutz in der Landwirtschaft

  • Klimaschutz in der allgemeinen Landnutzung und Forstwirtschaft

  • Übergreifende Maßnahmen (u.a. Schutzmaßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels

Ausgangspunkt ist eine Analyse des Status Quo des Co2- Ausstoßes. Der alle Bereiche umfassende integrierte Klimafahrplan soll in regelmäßigen Abständen evaluiert, angepasst und fortgeschrieben werden.

Um den Klimafahrplan zu erstellen, wird ein Klimarat gebildet, in dem die Verwaltung, Stadtwerke, Gemeinderat, Vertreter von Handel und Gewerbe, des Handwerks, der Bauwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Agendagruppe und Vertreter der Bürgerschaft der Stadt mitwirken.

Der Klimafahrplan umfasst ein strategisches Gesamtkonzept sowie einen konkreten Fahrplan der Umsetzung von Maßnahmen. Das Konzept bezieht neben den kommunalen Einrichtungen auch Privathaushalte, Handwerk, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Verkehr mit ein.
 


 

Neue Punkte 3 und 4 werden eingeführt:

3. Eine Schlüsselstellung bei der Umsetzung des Klimafahrplans haben die Stadtwerke. Hierzu wird, wenn nötig, Personal entsprechend aufgebaut oder eine Kooperation mit externen erfahrenen Stadtwerken gesucht. Denkbar ist auch der Einkauf externer Expertise.

4. Während der Ermittlung des Status Quo werden bereits erste Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung des „Wuppertaler Modells“ oder die Priorisierung von Klimaschutzmaßnahmen bei der Umsetzung des Masterplans Schulen durchgeführt.

Die Punkte 3. und 4. des vorgelegten Beschlussantrages bleiben als Punkte 5 und 6 erhalten.

Begründung:

Die dramatische Entwicklung des Weltklimas haben erst Anfang der Woche wieder Wissenschaftler in einer Erklärung unterstrichen. Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.

Für symbolische Aktionen wie der Ausrufung eines „Klimanotstandes“ haben wir nicht mehr die Zeit. Außerdem denkt man an ganz andere Regionen der Erde, die tatsächlich bereits einen Klimanotstand haben.

Die Einführung eines „Klimavorbehaltes“ halten wir nicht für zielführend, weil damit erneut nur in Einzelmaßnahmen gedacht wird. Wir halten es auch nicht für richtig, dass der Klimaschutz grundsätzlich vor allen anderen politischen Zielen steht.

Klimaschutz ist eine große Chance enorme Folgekosten einzusparen, in innovativen Technologien neue Geschäftsfelder zu erschließen und Investitionen kommunal zu binden. Regenerative Energien sparen uns die Ausgaben für Energieträger wie Öl und Gas.

Auch die Kommunen stehen in der Verantwortung, alles zu tun, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Die bisherigen Maßnahmen im Rahmen unseres Klimamanagements in Herrenberg reichen dafür bei weitem nicht aus. Der Schwerpunkt lag bisher in Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden sowie Aufklärungsmaßnahmen.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Beteiligung am European Energy Award kann ein Baustein sein, um konsequenter zu einem effektiven Fahrplan zu kommen. In folgenden Punkten ist der EEA aber nicht ausreichend:

  1. Er umfasst nur einen Zyklus von 4 Jahren.

  2. Er bearbeitet nur 6 Maßnahmenbereiche.

  3. Eine Zielsetzung wird nicht beschrieben bzw. an die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland im Pariser Klimaabkommen gebunden.

  4. Es besteht die große Gefahr, dass sehr viel Zeit mit dem Analysieren und Planen verstreicht, Zeit, die wir nicht mehr haben. Ähnlich wie beim Masterplan Schulen fordern wir deswegen, dass während der Analysezeit bereits in offensichtlich zentralen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden.

  5. Wir halten die geplante personale Ausstattung für dieses Großprojekt nicht für ausreichend. Bei den Stadtwerken wäre die Kompetenz bereits angelegt. Aus unserer Sicht sind die Stadtwerke ein zentraler Baustein für die Umsetzung des Klimafahrplans.

  6. Es muss die politische Bereitschaft da sein, auch größere finanzielle Anstrengungen zu unternehmen, um dem Klimawandel vorzubeugen. Die Beseitigung der Folgen wäre um ein Vielfaches teurer.

Für die SPD-Fraktion Bodo Philipsen (Vorsitzender)

Der Antrag als PDF-Datei

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