Kindergartengebühren (20.07.2018 Antrag zur Änderung des inzwischen vorliegenden Satzungsentwurfs)

Veröffentlicht am 20.07.2018 in Gemeinderatsfraktion

Antrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 2018-110b

Der mit der GR-Vorlage 2018-110-b vom 19.07.2018 Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Herrenberg - Änderung der Kindergartengebührensatzung - vorgelegte Satzungsentwurf wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. (1) Abschnitt 2:

Wenn an fünf oder mehr Tagen in einem Kindergartenjahr (1.09. bis 31.08 des Folgejahres) aus organisatorischen oder personellen Gründen während einer Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst von Seiten der Einrichtung oder der StadtHerrenberg eine Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen ist, werden bereits vereinnahmte Gebühren von der Stadt ab dem ersten Ausfalltag anteilig angerechnet oder zurückerstattet.

In § 2 Abs. (1) Abschnitt 3:
Wenn an fünf oder mehr Tagen in einem Kindergartenjahr (1.09. bis 31.08 des Folgejahres) betriebsbedingt oder wegen Personalmangel eine Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen ist, werden bereits vereinnahmte Gebühren von der Stadt ab dem ersten Ausfalltag anteilig angerechnet oder zurückerstattet.

In § 2 Abs. (4) Satz 1:
Es werden auch Familien berücksichtigt, die nur teilweise Unterstützungen von der wirtschaftlichen Jugendhilfe erhalten.Statt der Einkommensüberschreitung von 100 € wird als Kriterium 6 Prozent Grenzüberschreitung des Einkommens herangeführt.

2.
Darüber hinaus beantragen wir, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten bereits im Anmeldeverfahren auf die Ermäßigungsmöglichkeiten nach § 2 hingewiesen und Antragsformulare den Anmeldeinformationen beigelegt werden.

Begründung:

Zu Punkt 1:
Gebührenerstattungen für Ausfallzeiten, die nicht von den Gebührenpflichtigen zuverantworten sind, sollen ohne besonderen Antrag von der Stadt und ohne bürokratischen Aufwand durch eine Flut von Einzelanträgen der Eltern vorgenommen werden. Ziel muss sein, Ausfallzeiten zu vermeiden, so dass die Notwendigkeit von Erstattungen auf ein Minimum reduziert wird.

Bis zum jeweiligen Grenzeinkommen eines Haushaltes übernimmt das Jugendamtzu 100 % die Kindergartengebühren. Hat ein Haushalt höheres Einkommen wird geprüft inwieweit eine teilweise Übernahme von Kindergartenbeiträgen möglich ist. Das übersteigende Einkommen ist dabei zu 70 Prozent einzusetzen.
Beispiel:
Annahme: Fiktive Einkommensgrenze 2000,-€, fiktiver Kindergarten-Betrag:150,--€

Bis 2000,-€ EK wird der Kindergarten-Betrag durch Jugendamt ganz übernommen
EK 2100,-€ ---> 100 € übersteigend  ---> 70 % Einsatz = 70 €
Zuschuss des JA: 150,-€ minus 70,-€ = 80,- € Zuschuss durch JA
EK 2200,-€ ---> 200€ übersteigend ----> 70 % Einsatz = 140€
Zuschuss: 150,-€ minus 140,-€ =10,-€ Zuschuss durch JA

Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass Antragsteller die keinen Anspruch auf Hilfen durch das Jugendamt haben (im Beispiel wäre das ein EK ab 2.143 € -2243 €) nur 50 % der Kiga-Gebühren also 75 € bezahlen müssten. Dies würde bedeuten, dass Empfänger von Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe teilweise schlechter gestellt würden, als Empfänger die eigentlich gar keinen Anspruch auf Hilfen durch das Jugendamt hätten.

Der zusätzliche Einkommenspuffer von 100,-€ sollte nicht in absoluten Zahlen, sondern in Prozenten ausgedrückt werden.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe berechnet das Grenzeinkommen folgendermaßen:
Doppelter Regelsatz Haushaltsvorstand = 832 €
+ Für jedes weiteres Familienmitglied = 292 €
+ Angemessene Wohnkosten im ALG II

Dies führt zu folgenden Grenzeinkommen in Herrenberg
2 Personen:  832 € + 292 € + 506 €  = 1630 € --->  100 € =6,1 Prozent des EK
3 Personen  832 € + 584 € + 627 €  = 2043 € ---> 100 € =
4,9 Prozent
4 Personen  832 € + 876 € + 731 €  = 2439 € 100 € =
4,1 Prozent
5 Personen  832 € + 1168€ + 840€  = 2840 €  100 € =
3,5 Prozent

Setzt man einen fixen Betrag fest, benachteiligt man größere Familien.
Deshalb der Vorschlag den Fixbetrag in der Vorlage durch 6 Prozent zu ersetzen.

Zu Punkt 2:
Über Ansprüche auf weitere Gebührenermäßigungen ist im Interesse einer bürgerfreundlichen Kommune frühzeitig, umfassend und leicht verständlich zu informieren.

Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender der SPD

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