Satzung über Erhebung von Parkgebühren für das Bewohnerparken

Veröffentlicht am 28.03.2022 in Gemeinderatsfraktion

Änderungsantrag zur Drucksache 2022-039
Satzung über Erhebung von Parkgebühren für das Bewohnerparken

Gemeinsam eingebracht von

  • Freie Wähler Liste
  • CDU-Gemeinderatsfraktion
  • SPD-Gemeinderatsfraktion

am 28.03.2022

  1. Die Parkgebühren werden in einem ersten Schritt in den bisherigen Bereichen des Anwohnerparkens auf generell 120.-€ erhöht. Differenzierungen nach Größe, Gewicht u.ä. des Fahrzeuges werden aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen.
  2. Die Stadt wird beauftragt, eine soziale Ermäßigung für bsp. den Berechtigtenkreis der Family-Card (etwa analog zu Tübingen eine 50%-Ermäßigung) auszuarbeiten.
  3. Die Stadt wird beauftragt in spätestens 18 Monaten einen Erfahrungsbericht "Anwohnerparken" vorzulegen. Außerdem soll dargestellt werden, wie es andere Kommunen wie Tübingen, Stuttgart oder Freiburg schaffen, Anwohnerparkgebühren sehr viel breiter in der Fläche zu verfügen und ob es bisher schon Gerichtsurteile in der Sache gibt, die den Verfügungsrahmen der Kommunen präzisieren.

Begründung
Im Grundsatz begrüßen wir das Anliegen der Verwaltung, durch Gebühren den Parksuchverkehr zu steuern. Wir teilen auch die Wertung der Verwaltung, dass es durch die bisherige Gebührenhöhe nicht gelungen ist, einen Anreiz zum Umstieg auf klima- und umweltschonende Mobilitätsalternativen zu bieten.

Wir sind allerdings der Auffassung,

  • Dass die Differenzierung nach Fahrzeuggröße administrativ einen zu hohen Aufwand mit sich bringt und auch nicht den THG-Ausstoß angemessen berücksichtigt.
  • Dass soziale Aspekte in jedem Fall berücksichtigt werden sollten. Vielfach sind bsp. große Familien auf große Fahrzeuge angewiesen. 
  • Dass das Gleichheitsprinzip leicht verletzt werden kann, wenn Gebühren nur in Stadtgebieten erhöht werden, in denen schon bisher ein Bewohnerparken eingeführt wurde. Dies sind in aller Regel aktuell Innenstadtlagen, in denen eher sozial schwächere Haushalte wohnen. Es muss deswegen geprüft werden, ob die Regelung des Bewohnerparkens nicht auf andere Stadtteile ausgedehnt werden kann. Hierzu sind die Regelungen anderer Kommunen zu untersuchen und evt. Gerichtsurteile heranzuziehen.

Für die Fraktionen: Thomas Deines (FWL), Dieter Haarer (CDU, Bodo Philipsen (SPD)

Bodo Philipsen (SPD-Fraktion)

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