Förderung der Freilegung von Grundstücken in den Ortskernen

Veröffentlicht am 08.12.2012 in Gemeinderatsfraktion

Antrag

Die Richtlinien zur Förderung der Freilegung von Grundstücken in den Ortskernen der Stadtteile und der Kernstadt wird in der Weise verändert, dass auch in den Ortsteilen, in denen ein Antrag auf ein förmliches Sanierungsverfahren gestellt wurde, eine Förderung durch die Stadt für Leistungen zur Freilegung von Grundstücken ermöglicht wird.

Begründung:

Es entspricht dem Gebot der Gleichbehandlung aller Bürger der Stadt,dass auch diejenigen in den Genuss einer Förderung kommen, die ein Grundstück in einem beantragten, aber eben noch nicht bewilligten Sanierungsgebiet haben.

Für Mönchberg beispielsweise bedeutet es nach der zweitenAblehnung durch das Land, dass Sanierungen nicht gefördert werden. Die Entwicklung des Stadtteils ist also während der Anwartzeit blockiert. Solange Flächen noch nicht im Sanierungsprogramm des Landes gefördert werden, haben die Eigentümer die gleichen Anspruchsrechtewie die anderen. Eine Doppelförderung ist auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Philipsen
SPD-Fraktionsvorsitzender

 

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