Aufhebung des Sanierungsstaus an Schulen

Veröffentlicht am 25.12.2016 in Gemeinderatsfraktion

Antrag zum Haushalt: Aufhebung des Sanierungsstaus

Die Stadt bemüht sich nach Kräften den angefallenen Sanierungsstau an den Schulen der Stadt nachhaltig abzubauen. Sie wird deswegen zukünftig im Jahr 1,2% des Verkehrswertes in den Erhalt jeder einzelnen Schule investieren. (bsp. in die Sanierung von Klassenzimmern oder Toiletten u.a.) Das entspricht für die Schulen bei einem Verkehrswert der Gebäude  von etwa 80 Mio. etwa einer Summe von 960 000.-€ pro Jahr.

Diese Investitionen ersparen eine Einmalfinanzierung, wenn das Gebäude nicht mehr funktionsfähig ist wie in Haslach.

Begründung:

In der Drucksache Nr.2015-211 wird dies von der Verwaltung selbst  „als kein Luxus, sondern schlicht erforderlich für den Wert und die Funktion“ der Gebäude beschrieben und man beruft sich dabei auf Aussagen der KGSt. Diese Summe sei erforderlich, um den Werterhalt der Gebäude zu realisieren und um deren Funktionen zu erhalten. Beim Sanierungsstau gehe es nicht um Feinheiten, sondern um „elementare Funktionen und Anforderungen“, die im Vordergrund stünden. Allein in den Jahren 2011-2014 sei ein Sanierungsstau bei allen öffentlichen Gebäuden von ca. 4 Mio. angelaufen. Es ist offenkundig, dass die Stadt auf diese Weise den Gebäudeerhalt beeinträchtigt und gefährdet.
Aus Sicht der Nutzer sind viele Schulen in einem erbärmlichen Zustand, der die tägliche Nutzung durch hunderte von Bürgern sehr erschwert. In der Perspektive der Schüler erscheint Bildung eine gesellschaftliche Aufgabe zu sein, die man leicht vernachlässigen kann. Pädagogisch ist dieses Signal für Lehrkräfte verheerend. Die Wirklichkeit ist umgekehrt: Kein Euro ist gewinnbringender angelegt als einer in Bildung. Die Umsetzung der Ziele der neuen Bildungspläne wird erschwert. Dauerhafte Flickschusterei kann das Problem des Sanierungsstaus nicht nachhaltig beseitigen.

Für die Fraktion der SPD
Bodo Philipsen
SPD-Fraktionsvorsitzender

Antrag als PDF-Datei

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