Ausfalltage sollen anteilig rückerstattet werden

Veröffentlicht am 23.07.2018 in Presseecho

Gäubote vom 23.07.2018

Herrenberg: SPD-Fraktion stellt erneut Antrag zur Erhöhung der Kindergartengebühren

Eine Erhöhung der Kindergartengebühren ist in Herrenberg derzeit ein heftig diskutiertes Thema (der „Gäubote“ berichtete mehrmals). Nachdem es in der Vorwoche von der Agenda des Gemeinderates genommen wurde, soll am morgigen Dienstag wieder darüber diskutiert werden. Die SPD-Fraktion hat dazu einen Antrag eingereicht.

Der Antrag der SPD-Fraktion richtet sich an die bereits dritte Drucksache 2018-110b, die die Stadtverwaltung vorgelegt hat. Die darin vorgeschlagene Änderung der Kindergartengebührensatzung wird über einen Satzungsentwurf geregelt, den die SPD geändert sehen möchte.

So sollte laut SPD künftig in der Satzung stehen: „Wenn an fünf oder mehr Tagen in einem Kindergartenjahr (1. September bis 31. August des Folgejahres) aus organisatorischen oder personellen Gründen während einer Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst vonseiten der Einrichtung oder der Stadt Herrenberg eine Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen ist, werden bereits vereinnahmte Gebühren von der Stadt ab dem ersten Ausfalltag anteilig angerechnet oder zurückerstattet.“ Wenn an fünf oder mehr Tagen in einem Kindergartenjahr (1. September bis 31. August des Folgejahres) betriebsbedingt oder wegen Personalmangel eine Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen sei, sollen zudem bereits vereinnahmte Gebühren von der Stadt ab dem ersten Ausfalltag anteilig angerechnet oder zurückerstattet werden.

„Es werden auch Familien berücksichtigt, die nur teilweise Unterstützungen von der wirtschaftlichen Jugendhilfe erhalten“, fordert die SPD weiter. Statt der Einkommensüberschreitung von 100 Euro solle als Kriterium sechs Prozent Grenzüberschreitung des Einkommens herangeführt werden.

„Darüber hinaus beantragen wir, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten bereits im Anmeldeverfahren auf die Ermäßigungsmöglichkeiten hingewiesen und Antragsformulare den Anmeldeinformationen beigelegt werden“, sagt der Fraktionsvorsitzende Bodo Philipsen in einer Pressemitteilung.

„Ohne bürokratischen Aufwand“

„Gebührenerstattungen für Ausfallzeiten, die nicht von den Gebührenpflichtigen zu verantworten sind, sollen ohne besonderen Antrag von der Stadt und ohne bürokratischen Aufwand durch eine Flut von Einzelanträgen der Eltern vorgenommen werden“, begründet Philipsen seinen Antrag. Ziel müsse sein, Ausfallzeiten zu vermeiden, so dass die Notwendigkeit von Erstattungen auf ein Minimum reduziert werde.

Bis zum jeweiligen Grenzeinkommen eines Haushaltes übernehme das Jugendamt zu 100 Prozent die Kindergartengebühren. Habe ein Haushalt höheres Einkommen werde geprüft, inwieweit eine teilweise Übernahme von Kindergartenbeiträgen möglich sei. „Das übersteigende Einkommen ist dabei zu 70 Prozent einzusetzen“, sagt Philipsen. „Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass Antragsteller die keinen Anspruch auf Hilfen durch das Jugendamt haben, nur 50 Prozent der KigaGebühren also 75 Euro bezahlen müssten“, erklärt er weiter. „Dies würde bedeuten, dass Empfänger von Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe teilweise schlechter gestellt würden, als Empfänger, die eigentlich gar keinen Anspruch auf Hilfen durch das Jugendamt hätten.“ Der zusätzliche Einkommenspuffer von 100 Euro sollte laut Philipsen nicht in absoluten Zahlen, sondern in Prozenten ausgedrückt werden. Setze man einen fixen Betrag fest, benachteilige man größere Familien. Deshalb komme der Vorschlag der SPD, den
Fixbetrag in der Vorlage durch sechs Prozent zu ersetzen.

Außerdem fordert die SPD, über Ansprüche auf weitere Gebührenermäßigungen im Interesse einer bürgerfreundlichen Kommune frühzeitig, umfassend und leicht verständlich hinzuweisen.
-gb-

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