Antrag
Beisitzer in den Wahlkommissionen
Zukünftig werden für die Wahlkommissionen in den städtischen Wahllokalen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt hinzugezogen. Sie werden durch das Zufallsprinzip bestimmt. Jede/r muss nur einmal diese Aufgabe erfüllen, sofern er nicht freiwillig mehrfach bestimmt werden möchte. Stattdessen werden städtische Bedienstete seltener verpflichtet.
Begründung:
Demokratische Wahlen setzen voraus, dass ehrenamtlich die Stimmabgabe und Stimmenzählung erfolgt. Dies geschieht momentan sehr einseitig zu Lasten der kommunalen Mandatsträger und der Beschäftigten der Verwaltung.
Wir sehen es wie auch das Gesetz als eine Bürgerpflicht an, dass jeder Bürger diese Aufgabe übernimmt. Wenn jeder dies einmal in seinem Bürgerleben macht, ist dies auch keine Überforderung, sondern vielmehr auch ein Stück staatsbürgerlicher Bildung. Jeder übernimmt ein Stück Verantwortung für unsere Demokratie, die eben keine Dienstleistung ist, sondern ein Recht und eine Verpflichtung darstellt.
Die kommunale Verwaltung wird durch dieses Verfahren entlastet.
Es ist allerdings sicherzustellen, dass in jedem Wahllokal zumindest zwei Vertreter unterschiedlicher politischer Gruppierungen vertreten sind sowie jeweils eine Fachkraft aus der Verwaltung.
Für die SPD-Fraktion
Bodo Philipsen
Vorsitzender
Antrag als PDF-Datei