Einberufung einer Bürgerversammlung gem. § 20a GO

Veröffentlicht am 17.06.2007 in Gemeinderatsfraktion

SPD-Gemeinderatsfraktion Sonntag, 17. Juni 2007

An den Vorsitzenden des Gemeinderates
Herrn Oberbürgermeister Dr. Volker Gantner

Antrag

Einberufung einer Bürgerversammlung gem. § 20a GO

Der Gemeinderat möge beschließen, nach vorliegen des Abschlußberichtes der Haushaltsstrukturkommission und Weiterleitung an den Gemeinderat werden die Ergebnisse in einer Bürgerversammlung vorgestellt, erörtert sowie Vorschläge und Anregungen der Bürger zur Behandlung im Gemeinderat entgegen genommen.

Die Vorstellung des Abschlußberichtes und die Moderation zu diesem Tagesordnungspunkt soll der Vorsitzende der Bürgerversammlung dem Moderator in der Haushaltsstrukturkommission, Prof. Hafner, übertragen.

Weiter möge der Gemeinderat beschließen, die Bürgerversammlung wieder regelmäßig als Einrichtung zur Information und Erörterung von wichtigen Gemeindeangelegenheiten der Bürger zu nutzen (gem. GO in der Regel einmal im Jahr). So eignet sich nach unserer Auffassung auch die Entscheidung zum Freibad sehr gut, die Bürger umfassend in einer Bürgerversammlung zu informieren und Anregungen für den Gemeinderat aufzunehmen.

Begründung

Wir beobachten die Praxis, wichtige Gemeindeangelegenheiten nicht mehr regelmäßig in Bürgerversammlungen den Einwohnern vorzustellen, zu erörtern und Anregungen entgegen zu nehmen. Wir wollen Bürgerversammlungen wieder mehr im Gemeindeleben und im örtlichen Demokratiegeschehen als Mittel, mit den Bürgern im Gespräch zu sein, nutzen. In den Medien wird immer wieder von zunehmender Politikverdrossenheit und –müdigkeit in der Bevölkerung berichtet. Gleichzeitig nimmt in weiten Teilen der Einwohnerschaft des Landes der Eindruck zu, Politik erreicht die Wähler nicht mehr und Politiker verlieren nach der Wahl die „Bodenhaftung“. Dieser aus unserer Sicht falschen Einschätzung kann und muss auch auf örtlicher Ebene entgegen gewirkt werden, in dem die Kommunikation mit dem Bürger verstärkt und besonders gepflegt wird. Die regelmäßige Einberufung von Bürgerversammlungen zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Gemeindeangelegenheiten vor den Entscheidungen, die Erörterung von Gemeindevorhaben und die Aufnahme von Bürgeranregungen kann hierzu ein wichtiger Beitrag sein.

Philipsen
Fraktionsvorsitzender

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