19.10.2020 in Gemeinderatsfraktion

Antrag: Machbarkeitsstudie I 4

Antrag eingebracht am 15.10.2020

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur finalen Entscheidung im Februar 2021 über die Entlastungsvarianten Innenstadt

  • Nochmals die Variante I 4 in einer Machbarkeitsstudie zu überprüfen sowie deren Kosten zu ermitteln. (Parkhausverlegung, Abbiegebeziehungen, Förderfähigkeit)

Ziel muss sein, dass der Gemeinderat im Februar qualifiziert über die Alternativen I 3opt, I 4 und Null-Variante entscheiden kann wie es das gemeinsam beschlossene Verfahren vorsieht.

 

19.10.2020 in Gemeinderatsfraktion

Antrag "Fortführung des neuen Radweges entlang der Schiene ..."

Eingebracht am 12.10.2020

Antrag

Die Fortführung des neuen Radweges entlang der Schiene am Stadion vorbei Richtung Norden wird als Teil des innerörtlichen Hauptnetzes erster Ordnung im Übergang über die Zeppelinstraße mit einer Querungshilfe gesichert. (Maßnahme P 24 des beschlossenen Radwegeplanes) Diese Maßnahme wird zeitnah geplant und umgesetzt, weil es eine hohe Dringlichkeit gibt und weil sie die konsequente Fortführung der gerade vollzogenen Maßnahme am Stadion darstellt.

Begründung

Siehe Radwegeverkehrsplan Das Queren der Zeppelinstraße ist sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer sehr zeitaufwändig und gefährlich. Dies erlebt man momentan besonders, weil der Verkehr der Seestraße umgeleitet wird, was zukünftig auch für den Durchgangsverkehr erfolgen soll.

Für die SPD-Fraktion

Bodo Philipsen

Antrag als PDF

26.05.2020 in Gemeinderatsfraktion

Antrag Rufauto auf der Citybuslinie

Antrag
Rufauto auf der Citybuslinie – Ergänzung zur Drucksache 2020-112

Als weiterer Beschlussantragspunkt wird eingefügt:

Nutzungsbedingungen für das Rufauto:

  • Bestellung jeweils eine halbe Stunde vor der Nutzung
  • Die Bestellung erfolgt über Telefon, die Stadt-App oder über VVS-online
  • Das Rufauto steht jeweils an der jeweiligen Umsteigehaltestelle des Busses
  • Es gilt wie beim Rufauto des Landkreises der VVS-Tarif. Dies bedeutet, dass das Ticket des VVS gilt. Im Stadtbereich gilt einheitlich der Kurzstreckentarif von 1.50 €
  • Für den Taxifahrer gilt die gleiche Abrechnungsart wie beim Rufauto des Landkreises.
  • Falls der Fahrgast noch kein VVS-Ticket besitzt, muss er ein Ticket zum einheitlichen Kurzstreckentarif im Taxis lösen

Begründung:
Ob das Rufauto angenommen wird, hängt entscheidend von einer einfachen Handhabung ab. Unser Vorschlag orientiert sich an den Nutzungsbedingungen des Landkreis-Rufautos.
(Eine zentrale Telefonnummer 0711 89225599 für Bestellung und Auskünfte, alternative Bestellmöglichkeiten: www.vvs.de oder per VVS-App, Bestellung bis spätestens 60 Minuten vor Abfahrt. Es gilt der VVS-Tarif. Alle VVS-Tickets werden anerkannt. Hier braucht es keine Zuzahlung bei vorhandenem Ticket)
Die von der Verwaltung vorgelegte Drucksache lässt die Nutzungskonditionen weitgehend offen. Ein Tarifaufschlag von 1,00 € ist von der Sache her nicht zu begründen, wenn man mit einem bereits eingelösten VVS-Ticket auch mit dem Bus kostenfrei an den gewählten Endpunkt in der Kernstadt kommen würde. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand gegenüber den zu erwartenden Erlösen nicht zu rechtfertigen. Die Akzeptanz des Rufautos wird durch die beantragte Regelung mit Sicherheit deutlich erhöht. Die bisherigen Nutzungsbedingung haben aus unserer Erfahrung zu einer sehr geringen Akzeptanz geführt. Öffentlicher Nahverkehr lebt von der einfachen und einheitlichen Handhabung in Stadt und Umland.


Für die SPD-Fraktion
Bodo Philipsen, Fraktionsvorsitzender

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13.05.2020 in Gemeinderatsfraktion

Antrag Gesamtkonzept Fahrradstellplätze und Pilotprojekt Automatisierte Fahrradabstellanlage

Antrag:

An Stelle der aktuellen Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zu Einzelmaßnahmen auf dem Graben beantragen wir ein „Gesamtkonzept Fahrradabstellplätze“.

  1. Wir fordern für die Innenstadt ein Gesamtkonzept für Fahrradabstellplätze (Kurzzeit und Langzeitparker). Grundlage dafür sind eine flächendeckende Darstellung des aktuellen Bestands und der derzeit geplanten öffentlichen sowie der planungsrechtlich festgesetzten privaten Fahrradabstellanlagen in der Altstadt und entlang des Innenstadtrings (Hindenburgstraße und Seestraße einschließlich Seeländer-Areal) sowie im Bereich des Bahnhofs Herrenberg (Nord- und Südseite). Das Angebot an Abstellmöglichkeiten im Freien zielt vor allem auf Besucher der Altstadt (Touristen, Einzelhandelskunden, Gastronomiebesucher, Behördengänger etc.). Für diese Zielgruppe von Kurzparkern ist entscheidend und von Vorteil, dass Räder möglichst nahe am jeweiligen Ziel abgestellt werden können.
  2. Für Langzeitparker (Bewohner und Beschäftigte in der Innenstadt) werden ebenfalls Abstellmöglichkeiten für Fahrräder benötig. Wir bitten um Prüfung, inwieweit im Rahmen der Gesamtkonzeption ein Pilotprojekt „Voll- oder teilautomatische Fahrradabstellanlage für Bewohner und Beschäftigte in der Innenstadt“ entwickelt und umgesetzt werden kann. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit die bestehende Fußgängerunterführung am Übergang Moltkestraße – Hindenburgstraße für ein solches Pilotprojekt einer automatisierten Anlage mit digitalem Schließ- und Parksystem genutzt werden kann.
  3. Auf der Nord- und Südseite des Bahnhofs fehlen Tagesstellplätze für Pendler, die hier vom Rad auf die Bahn umsteigen. Längere Abstellzeiten erhöhen das Risiko von Beschädigungen und Vandalismus. Die derzeit vorhandenen Kapazitäten an Fahrradboxen reichen bei weitem nicht aus. Besonders ausgewiesene Standorte bevorzugt für Radfahrerinnen in Bereichen, die sozial besser kontrolliert sind als der Nordausgang des Bahnhofs, sind dabei zu berücksichtigen.
  4. Wir bitten um Information, ob für diese Maßnahmen und für ein Pilotprojekt weitere Mittel aus dem Modellstadtprogramm generiert werden können.

Begründung:

Sichere, bequeme und gut platzierte Abstellanlagen in ausreichender Zahl für Fahrräder in der Innenstadt und am Bahnhof sind notwendiger Bestandteil eines fahrradfreundlichen Verkehrskonzepts. Ohne Abstellplätze ist das Radwegekonzept nur eine halbe Lösung; wenn es den gewünschten Erfolg hat, reichen die derzeitigen Abstellflächen für Fahrräder nicht aus. Wir verweisen dazu auf die aktuelle Bedarfsanalyse des „Runden Tisch Radverkehr“ vom 04.05.2020. Einzelmaßnahmen müssen in einem Gesamtkonzept geplant und umgesetzt werden, orientiert am Radwegekonzept und nicht an einzelnen Gelegenheiten.

Bewohner und Beschäftigte in der Innenstadt nutzen vermehrt Fahrräder für ihre Wege zur Arbeit. Die Räder werden dann oftmals mangels anderer Möglichkeiten in Hausfluren, auf Treppenabsätzen, in Kellern oder Wohnungen abgestellt, was mit schweren Rädern nur bedingt attraktiv ist. Die Nutzerzahlen würden mit hoher Wahrscheinlichkeit steigen, wenn für oftmals sehr hochwertigen Fahrräder mehr diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten zur Verfügung ständen.

Eine gesicherte und wetterfeste unterirdische Abstellmöglichkeit könnte als teil- oder vollautomatische Fahrradabstellanlage an zentraler Stelle in der untergenutzten Unterführung am Übergang Moltkestraße – Hindenburgstraße eingerichtet werden. Dies wäre eine gute und notwendige Ergänzung des Radwegekonzepts, die in Zusammenarbeit mit interessierten Anlagebauern als Pilotprojekt im Rahmen des Modellstadtvorhabens eingerichtet und erprobt werden könnte. Ziel ist, den unterirdischen Raum zu nutzen und ohne, dass Treppen überwunden werden müssen, ein sicheres Parken der Fahrräder für interessierte Dauermieter zu ermöglichen. Damit erweitern wir das Angebot an Anwohnerparkplätzen auf den erwünschten Kreis der Nutzer des umweltfreundlichen Radverkehrs.

Um noch mehr Pendler zu gewinnen, mit dem Rad statt dem Pkw zum Bahnhof zu fahren, sind die Kapazitäten an sicheren und wetterfesten Abstellmöglichkeiten zu erweitern. Die angedachten Abstellplätze im Parkhaus sind eine relativ teure Lösung. Hier könnten die stadtmobile stehen und an Stelle der dafür reservierten Parkplätze auf der Bahnhofsüdseite wäre Platz für Fahrradboxen.
Fahrradstellplätze im Parkhaus müssten getrennt vom Autoverkehr erreichbar sein und überwacht werden. Weitere Standorte für attraktive Parkierungsangebote für Radfahrerinnen und Radfahrer im unmittelbaren Bahnhofsbereich sollen geprüft werden. Die Bedarfsanalyse des „Runden Tisch Radverkehr“ vom 04.05.2020 wird dabei berücksichtigt.
 

Mit freundlichen Grüßen
 

Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender

Anlage: Bedarfsanalyse des „Runden Tisch Radverkehr“ vom 04.05.2020

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17.01.2020 in Gemeinderatsfraktion

Anfrage und Antrag Klosterhof

  1.  Wir bitten um einen Sachstandsbericht, welche Gruppen und in welcher Intensität die Räume im Klosterhof nutzen. Welcher Anteil an Veranstaltungen ist öffentlich?
  2. Wir bitten, die Zielsetzung und das Selbstverständnis des “Offenen Bürgerhauses Klosterhof” auf der Homepage und in der Hausbroschüre an vorderster Stelle zu benennen. Als Vorbild kann das Leitbild von “Herrenberg bleibt bunt” herangezogen werden. Die Hausordnung ist entsprechend anzupassen.
  3.  Welche gemeinschaftlichen Aktivitäten im Klosterhof dienen dem Austausch der dort aktiven Gruppen untereinander und befördern den Geist und das Selbstverständnis des Hauses?

Begründung:

Der Klosterhof ist ein Aushängeschild der Mitmachstadt Herrenberg. Die Vielfalt der im Klosterhof aktiven Gruppierungen ist zu begrüßen. Ihnen Allen sollte klar bewusst sein, welche Grundwerte im Haus gelten. Diese Grundwerte müssen von den Nutzern gelebt und von den zugelassenen Gruppierungen nach innen und außen positiv kommuniziert werden. Der Klosterhof muss mit den Werten, für die er steht, in der Öffentlichkeit und bei den Besucherinnen und Besuchern eindeutig und ohne jeden Zweifel identifiziert werden.

Derzeit sind diese Grundwerte sehr reduziert und versteckt am Ende der Hausordnung hinter allgemeinen Regeln zum Schließen der Räume, zur Küchennutzung und zu weiteren technischen Anweisungen aufgeführt. Sie dürften von der Mehrzahl der Nutzer des Hauses kaum gelesen werden.

Eine Überarbeitung der Hausordnung ist erforderlich, damit auch Verstöße gegen die Grundwerte unserer Demokratie in Form rassistischer, sexistischer, homophober, antisemitischer, menschenverachtender und antidemokratischer Äußerungen und Handlungen im Klosterhof sanktioniert werden können und ggf. zu einem Hausverbot führen.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Philipsen, Fraktionsvorsitzender

Anfrage und Antrag Klosterhof als PDF-Datei