Gemeinderatsfraktion
Begründung:
Der Klosterhof ist ein Aushängeschild der Mitmachstadt Herrenberg. Die Vielfalt der im Klosterhof aktiven Gruppierungen ist zu begrüßen. Ihnen Allen sollte klar bewusst sein, welche Grundwerte im Haus gelten. Diese Grundwerte müssen von den Nutzern gelebt und von den zugelassenen Gruppierungen nach innen und außen positiv kommuniziert werden. Der Klosterhof muss mit den Werten, für die er steht, in der Öffentlichkeit und bei den Besucherinnen und Besuchern eindeutig und ohne jeden Zweifel identifiziert werden.
Derzeit sind diese Grundwerte sehr reduziert und versteckt am Ende der Hausordnung hinter allgemeinen Regeln zum Schließen der Räume, zur Küchennutzung und zu weiteren technischen Anweisungen aufgeführt. Sie dürften von der Mehrzahl der Nutzer des Hauses kaum gelesen werden.
Eine Überarbeitung der Hausordnung ist erforderlich, damit auch Verstöße gegen die Grundwerte unserer Demokratie in Form rassistischer, sexistischer, homophober, antisemitischer, menschenverachtender und antidemokratischer Äußerungen und Handlungen im Klosterhof sanktioniert werden können und ggf. zu einem Hausverbot führen.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Philipsen, Fraktionsvorsitzender
Anfrage und Antrag Klosterhof als PDF-Datei
Eingebracht am 07.01.2020
Antrag
Als Alternative zu I3 opt. wird von einem Verkehrsplaner noch eine Variante untersucht, die an gleicher Stelle die Horber Straße nach Westen verschwenkt, aber nicht unter der Bahn durchführt, sondern im östlichen Bereich der Bahn entlang der Bahn auf der bisherigen Fläche der öffentlichen Parkplätze zur Nagolder Straße führt.
Uns läuft die Zeit davon: Da reicht die Vorlage der Verwaltung zum Klimaschutz nicht. Auch die Anträge der Grünen sind eher symbolisch. Deswegen werden wir Sozialdemokraten unseren Antrag zu einem Klimafahrplan nochmals ausdifferenziert am Dienstag einbringen. Unsere menschenwürdige Zukunft hätte eine Mehrheit verdient. Näheres auf der Homepage der Herrenberger SPD.
Antrag für die Gemeinderatssitzung am 12.11.2019 zur Drucksache 2019-181
Klimaschutzmanagement
Der Beschlussantrag wird im Punkt 2 ergänzt:
2. Bestandteil des EEA ist ein Klimafahrplan, der als Ziel 2050 die Klimaneutralität Herrenbergs vorsieht. Zwischenziele werden ebenso formuliert.
Der Klimafahrplan gliedert sich in folgende Bereiche:
Klimaschutz in der Energiewirtschaft (Energieeinsparung und Energieerzeugung)
Strategie klimafreundlichen Bauens und Wohnens
Klimaschutz und Mobilität
Klimaschutz in Industrie und Wirtschaft
Stadtklima (Luft/Wasser/Grün)
Klimaschutz in der Landwirtschaft
Klimaschutz in der allgemeinen Landnutzung und Forstwirtschaft
Übergreifende Maßnahmen (u.a. Schutzmaßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels
Ausgangspunkt ist eine Analyse des Status Quo des Co2- Ausstoßes. Der alle Bereiche umfassende integrierte Klimafahrplan soll in regelmäßigen Abständen evaluiert, angepasst und fortgeschrieben werden.
Um den Klimafahrplan zu erstellen, wird ein Klimarat gebildet, in dem die Verwaltung, Stadtwerke, Gemeinderat, Vertreter von Handel und Gewerbe, des Handwerks, der Bauwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Agendagruppe und Vertreter der Bürgerschaft der Stadt mitwirken.
Der Klimafahrplan umfasst ein strategisches Gesamtkonzept sowie einen konkreten Fahrplan der Umsetzung von Maßnahmen. Das Konzept bezieht neben den kommunalen Einrichtungen auch Privathaushalte, Handwerk, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Verkehr mit ein.
Neue Punkte 3 und 4 werden eingeführt:
3. Eine Schlüsselstellung bei der Umsetzung des Klimafahrplans haben die Stadtwerke. Hierzu wird, wenn nötig, Personal entsprechend aufgebaut oder eine Kooperation mit externen erfahrenen Stadtwerken gesucht. Denkbar ist auch der Einkauf externer Expertise.
4. Während der Ermittlung des Status Quo werden bereits erste Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung des „Wuppertaler Modells“ oder die Priorisierung von Klimaschutzmaßnahmen bei der Umsetzung des Masterplans Schulen durchgeführt.
Die Punkte 3. und 4. des vorgelegten Beschlussantrages bleiben als Punkte 5 und 6 erhalten.
Die Stadt erarbeitet einen kommunalen Klimafahrplan, um das Ziel zu erreichen, dass Herrenberg spätestens bis 2050 klimaneutral ist.
Der Klimafahrplan gliedert sich in folgende Bereiche:
Ausgangspunkt ist eine Analyse des Status Quo des Co2- Ausstoßes. Der alle Bereiche umfassende integrierte Klimafahrplan soll in regelmäßigen Abständen evaluiert, angepasst und fortgeschrieben werden.
Um den Klimafahrplan zu erstellen, wird ein Klimarat gebildet, in dem die Verwaltung, Stadtwerke, Gemeinderat, Vertreter von Handel und Gewerbe, des Handwerks, der Bauwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Agendagruppe und Vertreter der Bürgerschaft der Stadt mitwirken.
Der Klimafahrplan umfasst ein strategisches Gesamtkonzept sowie einen konkreten Fahrplan der Umsetzung von Maßnahmen. Das Konzept bezieht neben den kommunalen Einrichtungen auch Privathaushalte, Handwerk, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Verkehr mit ein.
Der Gemeinderat möge folgendes beschließen:
Herrenberg erklärt sich zu einem „sicheren Hafen“. Die Stadt nimmt freiwillig aus Seenot gerettete Flüchtlinge auf, die sonst an keinem Hafen anlanden dürfen, sofern sich kein EU-Land bereit erklärt, die Hilfesuchenden aufzunehmen.
03.07.2026, 19:30 Uhr Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
Rechenschaftsberichte und turnusmäßige Neuwahl des Vorstandes
08.07.2026, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr Kreisvorstandssitzung
25.07.2026, 17:30 Uhr Sommerfest
16.09.2026, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr Kreisvorstandssitzung
14.10.2026, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr Kreisvorstandssitzung
11.11.2026, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr Kreisvorstandssitzung
09.12.2026, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr Kreisvorstandssitzung